Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt (z. B. Neurologen, Orthopäden, Chirurgen, Kinderarzt etc.), ob in Ihrem Fall eine physiotherapeutische Behandlung angezeigt ist bzw. eine Besserung Ihrer Beschwerdesymptomatik zu erwarten ist. Zur Kostenübernahme der Physiotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung benötigen Sie ein ärztliches Rezept oder auch Heilmittelverordnung genannt. Bitte wenden Sie sich unmittelbar nach Ausstellung einer Verordnung an unsere Praxis, da die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss.
Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Krankenkassen tragen Erwachsene einen Eigenanteil von 10% zuzüglich 10,- € Rezeptgebühr. Kinder sind generell zuzahlungsbefreit. Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Weitere Informationen erhalten Sie von mir in der Praxis.